Ehevertrag/Scheidungsfolgenvereinbarung

Ein Ehevertrag kann vor einer Eheschließung, kurz danach oder auch während einer funktionierenden Ehe geschlossen werden. Es geht hierbei um eine rein vorbeugende Maßnahme.

Die Scheidungsfolgenvereinbarung kommt dann zum Tragen, wenn der Trennungsfall bereits eingetreten ist.

In einer Scheidungsfolgenvereinbarung können die sogenannten Scheidungsfolgesachen geregelt werden.

Darunter fällt

  • der Unterhalt (Ehegatten- und Kindesunterhalt)
  • das Sorgerecht und Umgangsrecht
  • der Zugewinnausgleich
  • Aufteilung des Haushaltes und der ehelichen Wohnung
  • der Versorgungsausgleich

Eine Scheidungsfolgenvereinbarung bietet sich dann an, wenn man außerhalb des gerichtlichen Scheidungsverfahrens Angelegenheiten bereits einvernehmlich regeln möchte. Dann muss der Scheidungsrichter nicht mehr darüber entscheiden.