Notarkosten

Die Kosten für notarielle Tätigkeiten richten sich nach dem GNotKG (Gerichts- und Notarkostengesetz).  Alle Notare in Deutschland müssen die gleichen Gebühren erheben. Die Höhe der Gebühren ist daher deutschlandweit identisch.

Der Abschluss von Gebührenvereinbarungen ist Notaren gemäß § 125 GNotKG verboten.

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Geschäftswert.

Beispiele:

Was kostet ca. ein Kaufvertrag für ein Haus?

Kaufpreis 300.000,-- Euro
Finanziert durch Grundschuld über 250.000,-- Euro

Kaufvertrag

2,0 Gebühr nach Nr. 21100 1.270,00 Euro
0,5 Gebühr nach Nr. 22110: 317,50 Euro
0,5 Gebühr nach Nr. 22200: 317,50 Euro
Gesamtbetrag, netto 1.905,00 Euro

Grundschuld
1,0 Gebühr nach Nr. 21200:   535,00 Euro netto

Was kostet eine Generalvollmacht?

§ 98 III S. 1 GNotKG schreibt vor, dass sich der Geschäftswert nach Umfang der Vollmacht und Vermögen des Vollmachtgebers (ohne Schuldenabzug - § 38 GNotKG) richtet, wobei nach Satz 2 die Hälfte des Vermögens des Vollmachtgebers nicht überschritten werden darf.

Vermögen 500.000,-- Euro

Geschäftswert: 250.000,-- Euro
1,0 Gebühr nach Nr. 21200:  535,00 Euro