Notarkosten
Die Kosten für notarielle Tätigkeiten richten sich nach dem GNotKG (Gerichts- und Notarkostengesetz). Alle Notare in Deutschland müssen die gleichen Gebühren erheben. Die Höhe der Gebühren ist daher deutschlandweit identisch.
Der Abschluss von Gebührenvereinbarungen ist Notaren gemäß § 125 GNotKG verboten.
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Geschäftswert.
Beispiele:
Was kostet ca. ein Kaufvertrag für ein Haus?
Kaufpreis 300.000,-- Euro
Finanziert durch Grundschuld über 250.000,-- Euro
Kaufvertrag
2,0 Gebühr nach Nr. 21100 | 1.270,00 Euro |
0,5 Gebühr nach Nr. 22110: | 317,50 Euro |
0,5 Gebühr nach Nr. 22200: | 317,50 Euro |
Gesamtbetrag, netto | 1.905,00 Euro |
Grundschuld
1,0 Gebühr nach Nr. 21200: 535,00 Euro netto
Was kostet eine Generalvollmacht?
§ 98 III S. 1 GNotKG schreibt vor, dass sich der Geschäftswert nach Umfang der Vollmacht und Vermögen des Vollmachtgebers (ohne Schuldenabzug - § 38 GNotKG) richtet, wobei nach Satz 2 die Hälfte des Vermögens des Vollmachtgebers nicht überschritten werden darf.
Vermögen 500.000,-- Euro
Geschäftswert: 250.000,-- Euro
1,0 Gebühr nach Nr. 21200: 535,00 Euro