Kündigungsschutzklagen
Bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber sollte schnell gehandelt werden.
Um zu prüfen, ob eine Kündigung wirksam ist kann innerhalb 3 Wochen eine Kündigungsschutzklage bei Gericht erhoben werden.
Eine Kündigung kann aus verschiedenen Gründen unwirksam sein.
Es müssen die vertraglich vereinbarten und die gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich der Kündigungsfrist eingehalten werden.
Alle Formvorschriften müssen eingehalten werden, eventuell ist der Betriebsrat vorher anzuhören oder ein vorhandener Tarifvertrag ist zu beachten.
Des Weiteren darf auch nicht gegen Mutterschutzvorschriften oder den Schwerbehindertenschutz verstoßen werden.
Hat ein Betrieb mindestens 10 Mitarbeiter beschäftigt (bzw. 5 Mitarbeiter bei Beschäftigungsverhältnissen die vor dem 31.12.2003 begründet wurden) und der gekündigte Arbeitnehmer ist mehr als 6 Monate im Betrieb angestellt greift das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) und bei einer betriebsbedingten Kündigung muss die Sozialauswahl beachtet werden.
Vor Gericht kann entweder der Erhalt des Arbeitsplatzes erzielt werden oder für den Arbeitnehmer wird eine Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt.
Im Arbeitsprozess ist zu beachten, dass jede Seite ihre Kosten selbst trägt, unabhängig davon, ob die Klage gewonnen oder verloren wird.