Urlaub
Gemäß dem Bundesurlaubsgesetz hat ein Arbeitnehmer bei einer Sechs-Tage-Woche einen Jahresurlaubsanspruch von mindestens 24 Tagen, bei einer 5-Tage-Woche einen Mindestanspruch von 20 Tagen.
Der volle Anspruch auf die Urlaubstage entsteht erst nach einer Wartezeit von sechs Monaten. Vor Ablauf dieser Zeit ist Urlaubsanspruch i.H.v. 1/12 für jeden vollen Monat anteilig zu gewähren.
Resturlaub des Vorjahres kann in der Regel bis zum 31.03. des Folgejahres genommen werden, anschließend verfällt er.
Generell ist der Urlaub vom Arbeitgeber zu genehmigen. Dieser muss dabei die Wünsche des Arbeitnehmers berücksichtigen.
Stehen dringende betriebliche Belange und Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer dem Wunsch des Arbeitnehmers entgegen, kann der Arbeitgeber die Genehmigung verweigern.