Ehegattenunterhalt

Ehegatten sind grundsätzlich während der Ehezeit füreinander unterhaltsverpflichtet. Auch nach der Ehe wirkt diese Unterhaltsverpflichtung fort. Bis zur Scheidung kann ein Anspruch auf Trennungsunterhalt bestehen. Eventuell kann auch einem Ehegatten ein nachehelicher Unterhalt zustehen.

Allerdings gilt grundsätzlich, dass nach der Scheidung jeder Ehegatte selbst für seinen Unterhalt verantwortlich ist. Nachehelicher Unterhalt wird daher nur gewährt, wenn ein Ehegatte nicht für seinen eigenen Unterhalt sorgen kann oder es ihm aufgrund der ehelichen Vergangenheit nicht zumutbar ist.

Außerdem gibt es einen Unterhaltsanspruch nur dann, wenn der ehemalige Ehepartner leistungsfähig ist.