Einvernehmliche Scheidung
Wenn die Ehepartner ein Jahr getrennt leben und beide die Scheidung wollen, ist eine einvernehmliche Scheidung möglich.
Die Eheleute müssen sich hierbei über Unterhalt, Zugewinn, Wohnung und Hausrat einig sein. Sind minderjährige Kinder vorhanden, muss zudem das Sorgerecht, der Umgang und der Kindesunterhalt geregelt werden.
Sind die wesentlichen Fragen geklärt, braucht nur ein Ehepartner einen „Scheidungsanwalt“. Das Gesetz sieht bei Scheidungen eine Anwaltspflicht vor.
Nur einer der beiden Eheleute kann einen Anwalt beauftragen. Dieser Rechtsanwalt vertritt auch nur diesen Ehepartner vor Gericht und reicht den Scheidungsantrag ein. In einem solchen Fall müssen daher die Anwaltskosten der Scheidung allein von dem Ehepartner getragen werden, der den Anwalt beauftragt hat.
Der andere Ehegatte ist nicht verpflichtet, sich an den Anwaltskosten zu beteiligen.
Allerdings können Ehegatten untereinander vereinbaren, die Anwaltskosten aufzuteilen.