Kindesunterhalt

Minderjährige Kinder haben in der Regel immer einen Unterhaltsanspruch über ihren Eltern. Der unterhaltsverpflichtete Elternteil ist verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um den Unterhalt für das Kind zu leisten. Es kann ihm auch zugemutet werden, z. B. eine zusätzliche Arbeitsstelle anzunehmen.

Volljährige Kinder werden nicht so stark gestützt. Ab dem 18. Geburtstag ist das Kind im Prinzip eigenverantwortlich. Dies gilt nicht, solange das Kind unter 21 Jahren ist, sich noch in der allgemeinen Schulausbildung befindet und im Haushalt zumindest eines Elternteils lebt. In diesem Fall wird es unterhaltsrechtlich wie ein Minderjähriger behandelt.

Befinden sich Kinder im Studium oder in der Ausbildung können Sie ebenfalls einen Anspruch auf Unterhalt gegen ihre Eltern haben. Allerdings gilt hier für die Eltern keine verschärfte Erwerbsobliegenheit.