Sorgerecht

Verheiratete Eltern haben prinzipiell das gemeinsame Sorgerecht für ihre Kinder. Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet, hat die Mutter das alleinige Sorgerecht. Der Vater kann gemeinsam mit der Mutter allerdings vor dem zuständigen Jugendamt oder einem Notar die Vaterschaft anerkennen und eine sogenannte Sorgerechtserklärung abgeben. Nach Abgabe dieser Erklärung steht den Eltern das Sorgerecht gemeinsam zu.

Der Vater hat aber auch die Möglichkeit, das Sorgerecht einzuklagen. Dabei wird vom Gericht geprüft, ob die Zuteilung des gemeinsamen Sorgerechts dem Kindeswohl nicht widerspricht.

Das Familiengericht kann bei Streitigkeiten auch darüber entscheiden, ob die Ausübung des gemeinsamen Sorgerechts noch dem Kindeswohl entspricht. Ist das nicht der Fall, kann es einem Elternteil das Sorgerecht entziehen. Dies wird vor allem dann passieren, wenn zwischen den beiden Sorgeberechtigten unüberbrückbare Differenzen bestehen, die auf Kosten des Kindeswohls gehen.