Luftverkehrsrecht

Wir beraten und vertreten Sie in allen Fragen rund um das Luftverkehrsrecht.

Zur kostenlosen Ersteinschätzung Ihrer Flugverspätung

Annullierung des Fluges

Wird der Flug von der Fluggesellschaft annulliert muss entweder der Ticketpreis erstattet werden oder der Flug kann kostenfrei umgebucht werden.
Wurde die Annullierung von der Fluggesellschaft nicht rechtzeitig, dass bedeutet 2 Wochen vor dem Abflugtermin, mitgeteilt, kann eine Ausgleichzahlung nach EU-Recht verlangt werden. Zusätzlich zu der Ticketerstattung oder der Alternativbeförderung sind je nach Länge der Flugstrecke zwischen 125 Euro und 600 Euro zu zahlen.

Verpflegung

Während der Wartezeit bei einem verspäteten Flug muss die Fluggesellschaft für Verpflegung sorgen.
Sollte der Alternativflug erst am nächsten Tag starten sind von der Fluggesellschaft Kosten für Übernachtung und Transfer vom Flughafen und Hotel und zurück zu tragen.

Verspätung oder Vorverlegung des Fluges

Wird der Flug vorverlegt oder ist verspätet, kann ebenfalls eine Ausgleichszahlung verlangt werden.
Dies ist allerdings nur bei Verspätungen von mehreren Stunden möglich. So ist keine Ausgleichszahlung zu leisten, wenn die Fluggesellschaft die Flugänderung sieben Tage bis zwei Wochen vorher mitteilt und der Alternativflug höchstens zwei Stunden früher abfliegt und höchstens vier Stunden später ankommt oder die Flugänderung weniger als sieben Tage vor Abflug mitgeteilt wird und höchstens eine Stunde früher abfliegt und höchstens zwei Stunden später ankommt.

Außergewöhnliche Umstände

Ist die Verspätung, Vorverlegung oder Annullierung jedoch aufgrund außergewöhnlicher Umstände erfolgt, kann keine Ausgleichszahlung verlangt werden.